Wohnungsgenossenschaften sind Unternehmen, die Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder bauen und bewirtschaften. Deren Aufgabe besteht darin, durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder
zu ermöglichen bzw. zu verbessern.
Die menschlichen und sozialen Werte, die über das reine Wohnen hinausgehen, machen eine funktionierende Genossenschaft aus.
was nicht auf Grundlage von Gewinnerzielungsabsichten kalkuliert wird, runden das Bild ab.
Durch die Zeichnung der Geschäftsanteile erwirbt man die Mitgliedschaft an der Wohnungsgenossenschaft und ist somit gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus“.
Durch die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft sichert man sich lebenslanges Wohnrecht.
Die Nutzungsentgelte stehen für Investitionen der Genossenschaft zur Verfügung.
Die damit einhergehenden Aufwertungen der Bestände kommen allen Mitgliedern zugute.
Eine Genossenschaft ist in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, verfügt über eine Satzung und ist Pflichtmitglied in einem Prüfungsverband (Genossenschaftsverband durch Zusammenschluß von Genossenschaften).
Durch die Zeichnung von Geschäftsanteilen erwirbt man den Mitgliederstatus und dadurch eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Diese Einzahlung stellt einerseits den Haftungsrahmen, andererseits den Anspruch bei Austritt des Mitgliedes dar.
Das Genossenschaftsmitglied kann seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen und erhält sein Geschäftsguthaben zurück.
Die Beteiligung an der Wohnungsgenossenschaft in Form der Genossenschaftsanteile ist
Wohnungen der Genossenschaften stellen keine Spekulationsobjekte dar.




