Ist die Hauseingangstür mit einer Wechsel- oder Gegensprechanlage ausgerüstet, sollte diese niemals abgeschlossen werden.
Durch das gesamte System (Obertürschließer, Elektrischer Türöffner und Sprechanlage) ist immer dafür gesorgt, dass die Tür geschlossen ist. Sollten Teile davon nicht funktionieren, ist der zuständige › Verwalter vor Ort umgehend zu informieren.
Ist in den Nachtstunden die Tür verschlossen und eine Mietpartei braucht im Notfall Hilfe (z. B. Notarzt) führt dies zu einer Verzögerung der Hilfeleistung. Im schlimmsten Fall kann die vermeintliche Sicherheit unabsehbare Folgen haben.






