Sie finden eine Havarie-Telefonnummer an Ihrer Haustafel im Wohnhaus. Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren gegebenenfalls eine entsprechende Fachfirma.
Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie am nächsten Werktag gern in Ihrem Beratungszentrum melden!

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Der Abrechnungszeitraum beschreibt die Zeitspanne, in dem die angefallenen Kosten für die Bewirtschaftung einer Wirtschaftseinheit gegenüber dem Mieter abgerechnet werden. Er ist wichtig für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung Er ist gekennzeichnet durch ein Anfangsdatum und ein Enddatum. Gemäß der gesetzlichen Bestimmung umfasst der Abrechnungszeitraum maximal zwölf Monate. Bei uns ist dieser immer vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.

Sollten Kleinreparaturen in Ihrer Wohnung anfallen, können Sie diese selbst durch einen Fachmann durchführen lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere UNITAS Service GmbH.

Der Abrechnungszeitraum beträgt immer ein Kalenderjahr. Ihre Kosten werden natürlich nur für den Zeitraum berechnet, indem Sie auch in der Wohnung gewohnt haben.

Der Abrechnungszeitraum bei der WG UNITAS eG orientiert sich am Kalenderjahr und reicht demnach vom 01.01. bis zum 31.12.

Bitte informieren Sie uns schriftlich, wenn es Ein- oder Auszüge in der von Ihnen angemieteten Wohnung gibt. Geben Sie uns dabei bitte den vollständigen Vor- und Zunamen, sowie das Geburtsdatum und den Geburtsort der entsprechenden Person an.

Zunächst einmal freuen wir uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen. Wenn Sie sich für Ihre neue Traumwohnung entschieden haben, stimmen wir mit Ihnen ein gemeinsames Gespräch ab, in dem wir die erforderlichen Daten von Ihnen aufnehmen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren gültigen Personalausweis, eine Vorvermieterbescheinigung sowie die letzten drei Gehalts-/Lohnnachweise mit.

Den Antrag zur Erteilung einer Einwohngenehmigung erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft.

Um Schädlingsbefall in unseren Wohngebieten zu verhindern ist es nicht erlaubt, wild lebende Tiere zu füttern.  Dazu zählen beispielsweise Tauben und Ratten.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Umgang mit Tieren

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei wichtig. Da können Haustiere schnell zum Streitpunkt werden. Was geht, und was zu beachten ist, weiß Herr Möbius.

Grundsätzlich ist gegen gelegentliches Grillen auf dem eigenen Balkon nichts einzuwenden. Allerdings dürfen die Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden. Da Holzkohlegrills immer mit einer Rauch- und Rußbildung einhergehen, sollten Sie als Alternative lieber auf einen Elektrogrill zurückgreifen.

Sie finden eine Havarie-Telefonnummer an Ihrer Haustafel im Wohnhaus. Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren gegebenenfalls eine entsprechende Fachfirma.
Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie am nächsten Werktag gern in Ihrem Beratungszentrum melden!

Zentrale Rufnummer für Havarien:

+49 (341) 42675-110

Es kommt auf das Haustier an. Kaninchen, Fische oder Meerschweinchen dürfen problemlos gehalten werden und bedürfen keiner Genehmigung. Die Haltung von Hunden ist jedoch genehmigungspflichtig. Die Haltung von sogenannten Listenhunden ist grundsätzlich untersagt. Ein Antrag auf Haltung eines Haustiers ist schriftlich mit Angabe zu Rasse und maximaler Größe einzureichen und kann aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, können Sie diesen bei uns neu bestellen. Dafür melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft und fragen ein Dokument zur Nachfertigung an.

Im Regelfall sind unsere Haustürschlüssel Teil einer Schließanlage. Sollten Sie Ihren Haustürschlüssel abgebrochen oder verloren haben beziehungsweise einfach einen weiteren Schlüssel benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft. Dieser kann Ihnen eine Genehmigung ausstellen, mit der Sie sich auf eigene Rechnung bei einem bestimmten Schlüsseldienst einen weiteren Schlüssel nachfertigen lassen können.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Sicherheit

Richtig wohnen ist sicher wohnen. Herr Möbius erklärt, wie das geht, mit der Wechselsprechanlage, damit nur die Guten reinkommen.

Sie sollten nur kurz lüften, für etwa eine Viertelstunde, dafür aber intensiv. Das heißt, Sie sollten die Fenster ganz öffnen (Stoßlüften). Dabei sollten Sie de Thermostat-Kopf Ihrer Heizung bis zur Frostschutzstellung zudrehen.
Die Kippstellung am Fenster ist wirkungslos und verschwendet nur Heizenergie. Generell dient Lüften nicht zum Regeln der Raumtemperatur. Es dient lediglich dem Austausch von verbrauchter Luft durch sauerstoffreiche Luft.

Spezielle Hinweise zum Umgang mit Fußbodenheizungen.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Richtig lüften!

Herr Möbius zeigt, wie professionelles Lüften geht. Steigen Sie auf zum Profi-Mieter!

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Lüften gegen Schimmel

Schimmel in der Wohnung ist ein bekanntes Problem. Doch nicht verzagen, Herrn Möbius fragen. Die neue Staffel steht in den Startlöchern und im ersten FIlm nimmt sich Herr Möbius dem Thema an.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Wäsche trocknen.

Gerade frisch gewaschen und schon stinkt das Lieblingsshirt wieder. Also raus aus der Wohnung und die Klamotten auf dem Trockenplatz aufgehangen. Wie immer dabei - unser Herr Möbius!

Bevor Sie ein Katzennetz kaufen, sollten Sie sich mit Ihrem Mitarbeiter Wohnungswirtschaft abstimmen. Die Anbringung erfordert eine entsprechende Zustimmung. Das Modell sollte dabei möglichst unauffällig sein und bei der Anbringung darf die Wohnung und das Haus natürlich nicht beschädigt werden.

Bei den von uns zur Verfügung gestellten Grundrissen handelt es sich immer um Baurichtmaße. Wenn Sie exakte Maße benötigen, besteht die Möglichkeit, die Wohnung selbst auszumessen. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich dafür die Schlüssel in Ihrem zuständigen Beratungszentrum abholen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Schlüssel noch am selben Tag wieder zurückgebracht werden muss.

Gemäß § 7 unserer Satzung kann jedes Mitglied zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dies bedeutet, dass das Mitglied die Kündigung eigenhändig unterschreiben muss. Diese Erklärung muss im Original spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) bei uns eingehen.

Den Müll entsorgen Sie bitte richtig getrennt in den dafür vorgesehenen Mülltonnen auf den vorhandenen Mülltonnenstellplätzen. Hinweise zur richtigen Mülltrennung sind auch an den jeweiligen Müllstandorten angebracht.
Sperrmüll können Sie kostenfrei auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig entsorgen. Die jeweiligen Standorte finden Sie unter: www.stadtreinigung-leipzig.de/Wertstoffhöfe

"Was gehört in welche Tonne?" - Informationen der Stadtreinigung Leipzig

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Mülltrennung

Herr Möbius hilft durch die Irrungen bei der Mülltrennung.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Sperrmüll

Was Herr Möbius beim Umgang mit Sperrmüll empfiehlt, verrät er heute.

Montag bis Samstag in den Zeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Tätigkeiten zu vermeiden und die Geräuschkulisse unbedingt auf Zimmerlautstärke zu begrenzen.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Das richtige "Heimwerken"

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Doch dafür haben wir ja unseren Herrn Möbius. Heute verrät er Tipps, was beim Handwerken in den eigenen vier Wänden zu beachten ist.

Der Zustand der Wohnung bei Rückgabe ist in Ihrem Dauernutzungsvertrag festgelegt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie in Ihrer Kündigungsbestätigung. Zur Beantwortung von weiteren Fragen ist es möglich einen Vorabnahmetermin mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft zu vereinbaren.

Vor Anbringung einer Parabolantenne ist eine Abstimmung erforderlich, um die grundlegende Möglichkeit zu besprechen und die Voraussetzungen zu klären. Verfügt das Haus über Breitbandkabelanschluss, ist die Anbringung einer Parabolantenne nicht möglich.

Wenn in Ihrer Wohnung etwas kaputt geht, das Teil der Mietsache ist, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine privaten Gegenstände im Hausflur, vor der Haustür oder auf der Treppe abgestellt werden. Das Verbot dient der Sicherheit aller Bewohner und erfüllt zudem gesetzliche Auflagen, da die Gegenstände im Brandfall eine zusätzliche Gefahr bedeuten und die Rettungswege immer freizuhalten sind.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Hausflur

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei wichtig. Und wo kommt man mit seinen Nachbarn häufiger in Kontakt, als im Hausflur. Herr Möbius hat sich der Sache angenommen.

Bauliche Veränderungen im Wohn- und Balkonbereich bedürfen nur nach vorherigen Zustimmung erfolgen. Bitte senden Sie uns hierfür eine formlose schriftliche Anfrage. Erst nach der Bestätigung von uns können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen.

Die Kündigung Ihrer Wohnung muss immer schriftlich erfolgen. Dies bedeutet, dass eine eigenhändig Unterschrift erforderlich ist. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats im Original eingehen, damit diese zum übernächsten Monat gültig wird. Eine Kündigung per z. B. Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Beispiel: Es soll zum 30.06. gekündigt werden. Dann muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats April bei der WG UNITAS eG vorliegen.

Die Zahlung ist im BGB geregelt. Darin heißt es, gemäß § 556b: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ Hierfür ist der Erhalt der Zahlung maßgeblich.

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