Sie finden eine Havarie-Telefonnummer an Ihrer Haustafel im Wohnhaus. Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren gegebenenfalls eine entsprechende Fachfirma.
Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie am nächsten Werktag gern in Ihrem Beratungszentrum melden!

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Der Abrechnungszeitraum beschreibt die Zeitspanne, in dem die angefallenen Kosten für die Bewirtschaftung einer Wirtschaftseinheit gegenüber dem Mieter abgerechnet werden. Er ist wichtig für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung Er ist gekennzeichnet durch ein Anfangsdatum und ein Enddatum. Gemäß der gesetzlichen Bestimmung umfasst der Abrechnungszeitraum maximal zwölf Monate. Bei uns ist dieser immer vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.

Sollten Kleinreparaturen in Ihrer Wohnung anfallen, können Sie diese selbst durch einen Fachmann durchführen lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere UNITAS Service GmbH.

Der Abrechnungszeitraum beträgt immer ein Kalenderjahr. Ihre Kosten werden natürlich nur für den Zeitraum berechnet, indem Sie auch in der Wohnung gewohnt haben.

Der Abrechnungszeitraum bei der WG UNITAS eG orientiert sich am Kalenderjahr und reicht demnach vom 01.01. bis zum 31.12.

Bitte informieren Sie uns schriftlich, wenn es Ein- oder Auszüge in der von Ihnen angemieteten Wohnung gibt. Geben Sie uns dabei bitte den vollständigen Vor- und Zunamen, sowie das Geburtsdatum und den Geburtsort der entsprechenden Person an.

Zunächst einmal freuen wir uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen. Wenn Sie sich für Ihre neue Traumwohnung entschieden haben, stimmen wir mit Ihnen ein gemeinsames Gespräch ab, in dem wir die erforderlichen Daten von Ihnen aufnehmen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren gültigen Personalausweis, eine Vorvermieterbescheinigung sowie die letzten drei Gehalts-/Lohnnachweise mit.

Den Antrag zur Erteilung einer Einwohngenehmigung erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft.

Um Schädlingsbefall in unseren Wohngebieten zu verhindern ist es nicht erlaubt, wild lebende Tiere zu füttern.  Dazu zählen beispielsweise Tauben und Ratten.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Umgang mit Tieren

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei wichtig. Da können Haustiere schnell zum Streitpunkt werden. Was geht, und was zu beachten ist, weiß Herr Möbius.

Grundsätzlich ist gegen gelegentliches Grillen auf dem eigenen Balkon nichts einzuwenden. Allerdings dürfen die Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden. Da Holzkohlegrills immer mit einer Rauch- und Rußbildung einhergehen, sollten Sie als Alternative lieber auf einen Elektrogrill zurückgreifen.

Sie finden eine Havarie-Telefonnummer an Ihrer Haustafel im Wohnhaus. Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren gegebenenfalls eine entsprechende Fachfirma.
Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie am nächsten Werktag gern in Ihrem Beratungszentrum melden!

Zentrale Rufnummer für Havarien:

+49 (341) 42675-110

Es kommt auf das Haustier an. Kaninchen, Fische oder Meerschweinchen dürfen problemlos gehalten werden und bedürfen keiner Genehmigung. Die Haltung von Hunden ist jedoch genehmigungspflichtig. Die Haltung von sogenannten Listenhunden ist grundsätzlich untersagt. Ein Antrag auf Haltung eines Haustiers ist schriftlich mit Angabe zu Rasse und maximaler Größe einzureichen und kann aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, können Sie diesen bei uns neu bestellen. Dafür melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft und fragen ein Dokument zur Nachfertigung an.

Im Regelfall sind unsere Haustürschlüssel Teil einer Schließanlage. Sollten Sie Ihren Haustürschlüssel abgebrochen oder verloren haben beziehungsweise einfach einen weiteren Schlüssel benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft. Dieser kann Ihnen eine Genehmigung ausstellen, mit der Sie sich auf eigene Rechnung bei einem bestimmten Schlüsseldienst einen weiteren Schlüssel nachfertigen lassen können.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Sicherheit

Richtig wohnen ist sicher wohnen. Herr Möbius erklärt, wie das geht, mit der Wechselsprechanlage, damit nur die Guten reinkommen.

Sie sollten nur kurz lüften, für etwa eine Viertelstunde, dafür aber intensiv. Das heißt, Sie sollten die Fenster ganz öffnen (Stoßlüften). Dabei sollten Sie de Thermostat-Kopf Ihrer Heizung bis zur Frostschutzstellung zudrehen.
Die Kippstellung am Fenster ist wirkungslos und verschwendet nur Heizenergie. Generell dient Lüften nicht zum Regeln der Raumtemperatur. Es dient lediglich dem Austausch von verbrauchter Luft durch sauerstoffreiche Luft.

Spezielle Hinweise zum Umgang mit Fußbodenheizungen.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Richtig lüften!

Herr Möbius zeigt, wie professionelles Lüften geht. Steigen Sie auf zum Profi-Mieter!

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Lüften gegen Schimmel

Schimmel in der Wohnung ist ein bekanntes Problem. Doch nicht verzagen, Herrn Möbius fragen. Die neue Staffel steht in den Startlöchern und im ersten FIlm nimmt sich Herr Möbius dem Thema an.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Wäsche trocknen.

Gerade frisch gewaschen und schon stinkt das Lieblingsshirt wieder. Also raus aus der Wohnung und die Klamotten auf dem Trockenplatz aufgehangen. Wie immer dabei - unser Herr Möbius!

Bevor Sie ein Katzennetz kaufen, sollten Sie sich mit Ihrem Mitarbeiter Wohnungswirtschaft abstimmen. Die Anbringung erfordert eine entsprechende Zustimmung. Das Modell sollte dabei möglichst unauffällig sein und bei der Anbringung darf die Wohnung und das Haus natürlich nicht beschädigt werden.

Bei den von uns zur Verfügung gestellten Grundrissen handelt es sich immer um Baurichtmaße. Wenn Sie exakte Maße benötigen, besteht die Möglichkeit, die Wohnung selbst auszumessen. Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich dafür die Schlüssel in Ihrem zuständigen Beratungszentrum abholen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Schlüssel noch am selben Tag wieder zurückgebracht werden muss.

Gemäß § 7 unserer Satzung kann jedes Mitglied zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dies bedeutet, dass das Mitglied die Kündigung eigenhändig unterschreiben muss. Diese Erklärung muss im Original spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) bei uns eingehen.

Den Müll entsorgen Sie bitte richtig getrennt in den dafür vorgesehenen Mülltonnen auf den vorhandenen Mülltonnenstellplätzen. Hinweise zur richtigen Mülltrennung sind auch an den jeweiligen Müllstandorten angebracht.
Sperrmüll können Sie kostenfrei auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig entsorgen. Die jeweiligen Standorte finden Sie unter: www.stadtreinigung-leipzig.de/Wertstoffhöfe

"Was gehört in welche Tonne?" - Informationen der Stadtreinigung Leipzig

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Mülltrennung

Herr Möbius hilft durch die Irrungen bei der Mülltrennung.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Sperrmüll

Was Herr Möbius beim Umgang mit Sperrmüll empfiehlt, verrät er heute.

Montag bis Samstag in den Zeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen sind lärmintensive Tätigkeiten zu vermeiden und die Geräuschkulisse unbedingt auf Zimmerlautstärke zu begrenzen.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Das richtige "Heimwerken"

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Doch dafür haben wir ja unseren Herrn Möbius. Heute verrät er Tipps, was beim Handwerken in den eigenen vier Wänden zu beachten ist.

Der Zustand der Wohnung bei Rückgabe ist in Ihrem Dauernutzungsvertrag festgelegt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie in Ihrer Kündigungsbestätigung. Zur Beantwortung von weiteren Fragen ist es möglich einen Vorabnahmetermin mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft zu vereinbaren.

Vor Anbringung einer Parabolantenne ist eine Abstimmung erforderlich, um die grundlegende Möglichkeit zu besprechen und die Voraussetzungen zu klären. Verfügt das Haus über Breitbandkabelanschluss, ist die Anbringung einer Parabolantenne nicht möglich.

Wenn in Ihrer Wohnung etwas kaputt geht, das Teil der Mietsache ist, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Mitarbeiter Wohnungswirtschaft.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine privaten Gegenstände im Hausflur, vor der Haustür oder auf der Treppe abgestellt werden. Das Verbot dient der Sicherheit aller Bewohner und erfüllt zudem gesetzliche Auflagen, da die Gegenstände im Brandfall eine zusätzliche Gefahr bedeuten und die Rettungswege immer freizuhalten sind.

Herr Möbius sagt Danke. Heute: Hausflur

Auf dem Weg zum Profimieter kann man mitunter schon etwas Hilfe gebrauchen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei wichtig. Und wo kommt man mit seinen Nachbarn häufiger in Kontakt, als im Hausflur. Herr Möbius hat sich der Sache angenommen.

Bauliche Veränderungen im Wohn- und Balkonbereich bedürfen nur nach vorherigen Zustimmung erfolgen. Bitte senden Sie uns hierfür eine formlose schriftliche Anfrage. Erst nach der Bestätigung von uns können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen.

Die Kündigung Ihrer Wohnung muss immer schriftlich erfolgen. Dies bedeutet, dass eine eigenhändig Unterschrift erforderlich ist. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats im Original eingehen, damit diese zum übernächsten Monat gültig wird. Eine Kündigung per z. B. Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Beispiel: Es soll zum 30.06. gekündigt werden. Dann muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats April bei der WG UNITAS eG vorliegen.

Die Zahlung ist im BGB geregelt. Darin heißt es, gemäß § 556b: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ Hierfür ist der Erhalt der Zahlung maßgeblich.

TKG-Novelle

Die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat viele unserer Mieter verunsichert und führt wiederkehrend zu Anfragen bei den Servicemitarbeitern unserer Beratungszentren. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Zusammenhänge und die Auswirkung auf die bestehende Versorgung mit Kabelfernsehen.

Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die auch die Umlagefähigkeit für den TV-Kabelanschluss und SAT-Anlagen betrifft. Bislang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben. Diese Praxis, auch als Nebenkostenprivileg bekannt, ändert sich jedoch mit der TKG-Novelle.

Das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Diese Änderung betrifft sowohl neu gebaute Hausverteilnetze als auch Bestandsimmobilien in ganz Deutschland.

Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024. Erst ab dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Die Mieter können dann selbst bestimmen, über welchen Anbieter sie TV beziehen möchten.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat für die Mieter der UNITAS grundsätzlich keine Auswirkungen

Unsere Mieter können weiterhin wie gewohnt über den in den Wohnungen installierten Kabelanschluss fernsehen. Um für unsere Mieter eine optimale Versorgung sicherzustellen, hat die UNITAS mit den Unternehmen PΫUR und Vodafone sogenannte Gestattungsverträge zur Nutzung und Ausstattung und Instandhaltung der Hausverteilnetze geschlossen.

Grundlage und Voraussetzung für die Versorgung in den Wohnungen bildet der zwischen dem Mieter und dem Kabelanbieter geschlossene entgeltliche Versorgungsvertrag. Anders als bei anderen Vermietern sind die Kabelgebühren bei der UNITAS nicht in den Betriebskosten enthalten, sondern werden bei entsprechend bestehender vertraglicher Vereinbarung direkt vom Mieter an den Kabelanbieter gezahlt.

Wichtig: Sie können Ihren mit dem jeweiligen Hausverteilnetzbetreiber PΫUR bzw. Vodafone geschlossenen Vertrag uneingeschränkt fortführen und müssen nichts veranlassen. Die Versorgung funktioniert auch über den 30. Juni 2024 hinaus. Derzeit sind vermehrt Vertriebsmitarbeiter in den Quartieren unterwegs, die mittels Haustürgeschäften Verträge verkaufen wollen. Es steht allen Mietern selbstverständlich frei, einen bestehenden Vertrag ggf. kostenpflichtig anpassen und mit Zusatzangeboten erweitern zu lassen – notwendig ist dies aber nicht. Ein alternativer Vertragsabschluss mit einem anderen Anbieter ist jedoch nicht möglich. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie an unseren Haustafeln oder in den Vertragsunterlagen Ihres Anbieters.

Fragen und Antworten zum Glasfaserausbau und TV Versorgung

Die Modernisierung findet von Juli 2024 bis Dezember 2025 in ausgewählten Beständen der UNITAS statt. Es handelt sich dabei um ca. 850 Wohneinheiten, die gesondert von uns informiert werden.

Freuen Sie sich auf Internet in Gigabit-Geschwindigkeit. PŸUR wird dafür Modernisierungsarbeiten in Ihrem Haus vornehmen. Diese Arbeiten sind mit der UNITAS abgestimmt. Sie erhalten alle wichtigen Informationen rechtzeitig. Achten Sie auf Post in Ihrem Briefkasten und Aushänge in Ihrem Haus.

Die neuen Glasfaserleitungen müssen vom Keller aus in alle Wohnungen des Hauses verlegt werden. Dafür müssen die Leitungen durch jede Wohnung in die darüber liegende Wohnung gezogen werden. Die Anwesenheit aller Bewohner:innen ist dafür zwingend notwendig. Sie erhalten zudem einen Glasfaseranschluss, welcher im Wohnzimmer installiert wird. Über die genauen Termine werden Sie rechtzeitig informiert. Achten Sie auf Post in Ihrem Briefkasten und Aushänge in Ihrem Haus.

Unsere Servicepartner benötigen am Installationstag Zugang zu allen Wohnungen des Hauses, da die Arbeiten ansonsten nicht durchgeführt werden können und ein neuer Termin für alle Bewohner:innen des Hauses vereinbart werden muss. Sollten Sie selbst zum benannten Installationstag nicht anwesend sein können, bitten Sie Freund:innen, Verwandte oder Nachbar:innen um Hilfe oder wenden Sie sich direkt an den PŸUR Servicepartner. Den Kontakt finden Sie auf Aushängen in Ihrem Hauseingang oder im Briefkasten.

Die UNITAS hat uns mit dem Glasfaserausbau in Ihrem Haus beauftragt. Da die Leitungen vom Keller des Hauses aus durch alle Wohnungen geführt werden müssen, kann keine Wohnung ausgelassen werden. Selbst wenn Sie keine PŸUR Produkte nutzen möchten, müssen Sie die Installation in Ihrer Wohnung dulden. Bitte seien Sie fair gegenüber Ihren Nachbar:innen. Sie können den Glasfaseranschluss nur dann nutzen, wenn er im gesamten Haus installiert werden konnte.

Als Mieter:in fallen für Sie für den Glasfaseranschluss keine Kosten an.

Hinweis: Wenn Hilfe beim Einrichten z.B: des W-LAN, ggf. Sendersuchlauf benötigt wird –  kann dies kostenpflichtig über den Service HELFERLINE gebucht werden. Bei Fragen zum HELFERLINE Einrichtungsservice wenden Sie sich direkt an HELFERLINE unter der Telefonnummer 03221 230 2025 (Montag bis Freitag 9 – 18 Uhr).

Die TV Basisleistung wird unabhängig vom Glasfaserausbau weiter über Ihre Multimediadose bereitgestellt.

Highspeed-Internet von PŸUR

  • Glasfaserschnelles Internet für ein stabiles Homeoffice
  • Dank hoher und leistungsfähiger Bandbreite surfen alle Familienmitglieder gleichzeitig
  • Sie nutzen Streaming-Dienste ab sofort ruckelfrei
  • E-Learning und Cloud-Anwendungen laufen flüssig
  • Bleiben Sie per Videotelefonie in Kontakt mit Freunden und Verwandten

TV-Genuss von PŸUR

  • Gestochen scharfes Fernsehen in HD-Qualität
  • Störungsfreier Empfang, unabhängig von Wetter oder Internetqualität
  • Keine Antenne nötig

Telefon-Vergnügen mit PŸUR

  • Endlos mit Freunden und Verwandten telefonieren
  • Rufnummermitnahme möglich
  • Kein Telekom-Anschluss mehr nötig
  • Einfacher Wechsel

Fragen & Antworten für Bestandskund:innen zum Glasfaserausbau und TV Versorgung

An Ihrem bestehenden Vertrag ändert sich nichts. Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben bestehen. Sie nutzen Ihr Produkt wie gewohnt und haben weiterhin Ihre bekannte Vertragsnummer. Auch Ihre Kundendaten zum Kundenportal und der PŸUR App bleiben unverändert. Sollten Sie ein Telefonprodukt von uns haben, sind Sie weiterhin unter Ihrer gewohnten Rufnummer erreichbar.

Um den Anschluss mit der neuen Technologie nutzen zu können, ist es erforderlich die passende Hardware zu verwenden. Wenn Sie bereits eine PŸUR Hardware (z.B. Kabelmodem) nutzen, erhalten Sie ca. 14 Tage vor Umstellung auf die neue Glasfasertechnologie kostenfrei eine FRITZ!Box.

Sobald der PŸUR Servicepartner den Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung installiert und aktiviert hat, führt er eine Funktionsprüfung des Anschlusses durch und richtet die FRITZ!Box in der Standardeinstellung ein.

Hinweis: Haben Sie ein eigenes Endgerät (Router), führen Sie die Einrichtung bitte selbstständig durch.

Ja, Sie können Ihren eigenen Router nutzen. Wichtig ist, dass der Router auch die Bandbreite des Glasfaseranschlusses verarbeiten kann. Bei einem älteren Gerät kann das unter Umständen nicht gewährleistet sein. Der durch uns bereitgestellte FRITZ!Box Router ist bereits für die neue Glasfasertechnologie geeignet.

Ja, Sie können Ihren eigenen Router nutzen. Wichtig ist, dass der Router auch die Bandbreite des Glasfaseranschlusses verarbeiten kann. Bei einem älteren Gerät kann das unter Umständen nicht gewährleistet sein. Der durch uns bereitgestellte FRITZ!Box Router ist bereits für die neue Glasfasertechnologie geeignet.

Dies erfahren Sie über einen Aushang im Eingangsbereich Ihres Hauses. Sollte sich der Bau verzögern, können sie Ihren bisherigen Anschluss bis zum Tag der Signalumstellung weiterhin nutzen. Je nach Bauweise kann dies jedoch in Einzelfällen nicht immer garantiert werden. Dies bildet jedoch die Ausnahme.

Bei Bauverzögerung durch Eigenverschulden auf Grund von Abwesenheit möchten wir die mögliche Einschränkung der Dienste erwähnen und an dieser Stelle auch auf die Mitwirkungspflicht der Bewohner hinweisen.

Nein. Durch ein Glasfaserkabel werden lediglich optische Signale – also Licht – übertragen. Deshalb gibt es bei einem Glasfasernetz keine Strahlung.

Wenn Sie von Ihrem bisherigen Kabelanschluss auf den Glasfaseranschluss wechseln, können Sie ihre E-Mail-Adresse weiter nutzen.

An Ihrem TV-Angebot ändert sich nichts. Sie sehen Fernsehen wie gewohnt.

Alle bisherigen TV-Anschlüsse bleiben erhalten und können genutzt werden.

Bei allen technischen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die von PŸUR ausführende Installationsfirma.

Kontakt PŸUR

030 -25 77 77 77

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