Die Verordnung sieht vor, dass die Spielplätze im Freistaat bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach vorheriger Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden dürfen.
Diese Auflage ist für die zahlreichen Spielplätze in unseren Wohngebieten derzeit noch nicht umsetzbar. Wir arbeiten aktuell an einer Lösung.
Wir informieren Sie, sobald die Nutzung der Spielplätze wieder möglich ist.