Information zur Dezember-Soforthilfe

Auch die Mieter der Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG profitieren von der staatlichen Dezember-Soforthilfe.

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter,

Auch die Mieter der Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG profitieren von der staatlichen Dezember-Soforthilfe.

Mit seiner Veröffentlichung ist das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ am 19.11.2022 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um den ersten Schritt der so genannten Gas- und Wärmepreisbremse, mit dem der Bund die Kosten für den Dezemberabschlag für Gas und Fernwärme übernimmt. Mit diesem Informationsschreiben kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergegeben werden soll.

Durch die Stadtwerke Leipzig sowie die Stadtwerke Delitzsch und enviaM als Versorger unserer Wohnungsbestände wird der Genossenschaft ein im Detail noch zu bestimmender Betrag für Gas beziehungsweise Fernwärme für den Monat Dezember gutgeschrieben. [Mieter mit Direktversorgungsverträgen wenden sich bitte direkt an ihren Versorger.]

Das heißt: Sie als Mieter der Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG müssen nichts weiter unternehmen - Sie zahlen Ihre normale Miete nebst Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung wie gewohnt bzw. wird diese wie bisher eingezogen.

In der Nebenkostenabrechnung für 2022, die Sie im Jahr 2023 erhalten, werden wir dann den konkreten Entlastungsbetrag des Energieversorgers berücksichtigen und an Sie weiterleiten sowie in der Abrechnung gesondert ausweisen.

Der Betrag wird auch gegengerechnet bei möglichen Nachzahlungen. Ein in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesener Nachzahlungsbetrag wird sich dann entsprechend verringern.

Für das kommende Jahr sind ebenfalls umfassende Hilfen durch die sogenannte Energiepreisbremse der Bundesrepublik geplant. Dabei sollen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise gedeckelt werden. In Bezug auf Gaslieferungen hat die Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG bereits einen günstigeren Tarif für das Jahr 2023 ausgehandelt, so dass die avisierten Hilfen nicht in Anspruch genommen werden können.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Das Informationsschreiben der Bundesregierung zum „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG“ finden Sie unter folgendem Link:

Dezemberabschlag für Gas und Wärme: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter

 

Ihre Wohnungsgenossenschaft UNITAS eG

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